Der Gastaufnahmevertrag regelt Rechte und Pflichten von Gast und Gastgeber, welcher zwischen den beiden Parteien abgeschlossen wird.
Eine vom Gast vorgenommene und vom Gastgeber akzeptierte Unterkunftsreservierung begründet ein Vertragsverhältnis.

Der Gastaufnahmevertrag ist wie jeder andere Vertrag nach dem bürgerlichen Recht von beiden Vertragspartnern zu erfüllen,
das heißt er kann nicht von einer Vertragspartei einseitig gelöst werden.

Ob der Vertrag schriftlich oder mündlich abgeschlossen wurde, ist dabei nicht entscheidend.
Nur wenn dem Gastgeber eine anderweitige Vermietung gelingt, wird der Gast von den Vertragspflichten befreit.
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